Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute, 7. Mai 2020, wurde uns mitgeteilt, dass alle Jahrgänge bis zum Schuljahresende tageweise zum Unterricht in die Schule kommen dürfen.
Dieses freut uns sehr, allerdings wird es ein Unterricht unter anderen Bedingungen sein als zuvor.
Im Sinne der Infektionshygiene auf dem Schulgelände wird der Unterricht mit kleinen Gruppen in wenigen Unterrichtsstunden erteilt. Auch werden Ihre Kinder teilweise von anderen Fachlehrer/-innen unterrichtet, weil einige Lehrer/-innen den Präsensunterricht nicht erteilen dürfen.
Für die kommende Woche werden verstärkt noch die Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs unterrichtet, die Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs sollten sich auf den Beginn des Präsenzunterrichts ab Mitte der kommenden Woche einstellen.
Für die folgenden Unterrichtswochen ist geplant, dass die Jahrgangsstufen 5 – 9 während der Unterrichtswoche einen verlässlichen Unterrichtstag bekommen; an den übrigen Tagen wird das „Lernen auf Distanz“ fortgeführt.
Im Folgenden finden Sie einige Informationen / Regeln zum Schulbesuch unter Pandemiebedingungen:
Vorbereitung des Schulgebäudes
Eine tägliche Reinigung unter Pandemiebedingungen findet statt.
Für die Handdesinfektion sind gemäß Mitteilung des Gesundheitsamtes der Stadt Münster wie vorhan-den Wasser, Seife und Papiertücher ausreichend.
Der Unterricht findet in geteilten Klassengruppen in zwei Räumen statt.
Die Klassenräume sind entsprechend der Abstandregel möbliert.
Abstandmarkierungen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude angebracht.
Ein Sitzplan wird erstellt, um evtl. Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Sitzordnung ist aus die-sem Grund zwingend einzuhalten.
Verhaltensregeln
Während der Unterrichtszeit sind alle Empfehlungen zur Infektionshygiene des Gesundheitsamtes stets zu berücksichtigen.
Die Abstandsregel (1,5 m) muss immer eingehalten werden.
Die Kontaktbeschränkung gilt beim Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Das Betreten der Schulverwaltung ist nur einzeln möglich.
Geboten ist das Tragen von Masken, ersatzweise Tücher. Mund und Nase sind zu bedecken.
Die gemeinsame Nutzung von Ess- und Trinkgefäßen ist nicht erlaubt.
Beim Nutzen der Garderobe sollen sich Kleidungsstücke nicht berühren.
Bei Anzeichen von Krankheit ist eine Teilnahme am Unterricht nicht erlaubt. Falls Vorerkrankungen beste-hen, gibt es die Möglichkeit der Beurlaubung.
Der Schulbesuch ist nur bei konsequenter Beachtung der Verhaltensregeln möglich.
In der nächsten Woche werden wir die angepassten Stundenpläne für den Präsenzunterricht über die Klassenlehrer/-innen mitteilen.
Schön, dass wir in diesem Schuljahr den Unterricht, wenn auch nur eingeschränkt, wieder aufnehmen können. Dazu wünsche ich uns einen guten Start!
Mit freundlichen Grüßen
Hiltraud Hagemeier
Schulleiterin